Makrofotografie - Multiple-Shot-Kamera

Modelrelease

Als Modelrelease wird ein Modelvertrag bezeichnet. Es ist ein Vertrag zwischen dem Fotografen und der abgebildeten Person (dem Model). In diesem Vertrag wird die Rechteübertragung an den Fotografen für die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder rechtsbildlich vereinbart.

In Deutschland und in einigen anderen Staaten sind Bilder der eigenen Person durch das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)) geschützt. Für die Nutzung und Verbreitung bedarf es in der Regel der Einwilligung durch die abgebildete Person.

Die Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigen erteilt werden, wird jedoch in der Praxis meist durch einen Modelvertrag erteilt. Ein solcher Vertrag ist insbesondere bei der kommerziellen Verwendung von Fotos wichtig. Meist werden darin auch die erlaubten Nutzungsarten des Fotos geregelt, die Dauer der Rechteeinräumung, die erlaubte oder erforderliche Nennung der abgebildeten Person sowie deren Vergütung. Der Vertrag kann in Ausnahmefällen widerrufen werden. Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.

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