Allgemeine Hinweise zu Fotoshootings
Eine Begleitperson bei einem Fotoshooting ist in der Regel in Ordnung, solange es das Model nicht negativ beeinflusst oder stört. Ich behalte mir das Recht vor, die Begleitperson vom Set zu verweisen oder gar das Shooting zu beenden, sollte die Anwesenheit die Arbeitsqualität erheblich mindern. Fremdgeschlechtliche Begleitpersonen bitte ich bis zur Shootingpause im Aufenthaltsbereich zu warten.
Unter 18-jährige nur in Ausnahmefällen und nur mit Begleitperson. Keine Fotos in Unterwäsche oder Teilakt/Akt. Auch nicht, wenn Mama, Papa, Opi, die KriPo oder der Staatsanwalt persönlich zugegen ist. Nein, auch nicht gegen Bargeld.
Kein Shooting ohne Vertrag, der die beiderseitigen Rechte eindeutig regelt. Zum Shooting ist ein gültiger Ausweis mitzuführen. Die Annahme meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist für jedes Fotoshooting obligatorisch.
Bitte lesen Sie vor einer Kontaktaufnahme unbedingt die Konditionen und die häufig gestellten Fragen (FAQ), um spätere Missverständnisse vorab auszuschließen.